***Neue Entgeltregelung 2024***


Mit dem BEHG wurde im Jahr 2019 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt, um den Ausstoß von CO2-Emmissionen in Deutschland zu reduzieren. Nach der Novellierung des BEHG werden neben den fossilen Brennstoffen ab dem 01.01.2024 auch Abfälle in das nationale Emissionshandelssystem mit einbezogen. Gemäß BEHG ist diese CO2-Abgabe auf Abfälle vom Entsorger einzunehmen und abzuführen.

Für jede Tonne fossiles CO2, die bei der Verbrennung ab dem 01.01.2024 freigesetzt wird, muss vom Entsorger ein sog. nEHS-Zertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle abgegeben werden. Der Ankauf dieser nEHS-Zertifikate erfolgt durch den Entsorger.

Die Umsetzung des BEHG erfordert, zusätzlich zu den Kosten für die CO2-Zertifikate, einen weiteren Aufwand. Diese Kosten ergeben sich aus der Erstellung und Umsetzung eines sog. „CO2-Überwachungsplans“, die zugehörige Dokumentation und deren Zertifizierung durch externe Unternehmen sowie den Transaktionskosten an der EEX Strombörse in Leipzig.


Hier gelangen Sie zur neuen Entgeltliste gültig ab 1. Januar 2024 [192 KB]

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Engl Thomas 09431/631-260 thomas.engl@z-m-s.de
Kraus Anton 09431/631-261 anton.kraus@z-m-s.de