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Preise

***Entgeltanpassung seit 1. Januar 2024***

Aufgrund des von der Bundesregierung eingeführten "nationalen Emissionshandelssystems (nEHS)" (CO2 Bepreisung) gelten seit 1. Januar 2024 folgende Entgelte...zur neuen Entgeltliste [ [192 KB] 192 KB] .


Grundsätzlich liegt die Verwiegung eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, Kleinbus, Anhänger etc.) immer im Ermessen des Personals. Wird bei der Pauschalabrechnung das abgegoltene Gewicht erkennbar überschritten, wird das Entgelt nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben. Die Abrechnung erfolgt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG).

Folgende Entgelte werden seit 1. Januar 2024 bei der Anlieferung von Abfällen erhoben:

  • PKW/ SONSTIGE ART DER ANLIEFERUNG

    Für Anlieferungen unter 100 kg wird in der Regel folgendes Pauschalentgelt erhoben:

    Anlieferung mit Fahrzeug oder sonstige Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinmenge:

    pauschal 15,00€

    (z.B. Inhalt des Standard-Kofferraums oder bei sonstiger Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge).

  • ANLIEFERUNG ab 100 KG

    Soweit nicht das Pauschalentgelt erhoben wird, beträgt das Entgelt pro Tonne für Anlieferungen ab 100 kg:

    Entgelt 180,00 €/t
    + CO2-Preis 20,00 €/t
    Nettobetrag 200,00 €/t
    + 19 % MwSt 38,00 €/t
    Bruttobetrag 238,00 €/t

  • Heizwertreiche Abfälle ab 100 kg

    Sobald eine Anlieferung überwiegend heizwertreiche Anteile (> 50 %) enthält, wird für die gesamte Anliefermenge das Entgelt für heizwertreiche Abfälle berechnet.

    Für Abfälle bzw. Abfallgemische mit hohem Heizwert:
    z.B. Kunststoffabfälle (Kanister, Heizöltanks, Blumentöpfe, Rohre, Umreifungsbänder usw.) Folien (Silo-, Mulch-, Abdeck- und Ver-packungsfolien, „Bigbags“ usw.) Dämmstoffe (Schaumstoffe, PU-Abfälle usw.) Bitumenhaltige Abfälle (Wellbitumenplatten, teerfreie Bitumendachbahnen, Dachpappe usw.) Gummiabfälle (Altreifen, Förderbänder, Tartanboden usw.).

    beträgt das Entgelt pro Tonne:

    Entgelt 350,00 €/t
    + CO2-Preis 20,00 €/t
    Nettobetrag 370,00 €/t
    + 19 % MwSt. 70,30 €/t
    Bruttobetrag 440,30 €/t

  • SONDERREGELUNG


    Die Annahme gewerblicher Monochargen von heizwertreichen Abfällen mit einem Heizwert über 20.000 kJ/kg erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung zu einem individuell vereinbarten Entgelt.

Bargeldloses Zahlen ist an allen Müllumladestationen möglich.




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