
Preise
***Entgeltanpassung seit 1. Januar 2024***
Aufgrund des von der Bundesregierung eingeführten "nationalen Emissionshandelssystems (nEHS)" (CO2 Bepreisung) gelten seit 1. Januar 2025 folgende Entgelte...zur neuen Entgeltliste [ [192 KB]
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Grundsätzlich liegt die Verwiegung eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, Kleinbus, Anhänger etc.) immer im Ermessen des Personals. Wird bei der Pauschalabrechnung das abgegoltene Gewicht erkennbar überschritten, wird das Entgelt nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben. Die Abrechnung erfolgt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG).
Folgende Entgelte werden seit 1. Januar 2025 bei der Anlieferung von Abfällen erhoben:
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PKW/ SONSTIGE ART DER ANLIEFERUNG
Für Anlieferungen unter 100 kg wird in der Regel folgendes Pauschalentgelt erhoben:
Anlieferung mit Fahrzeug oder sonstige Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinmenge:
pauschal 15,00€
(inkl. MwSt. und CO2-Preis)
(z.B. Inhalt des Standard-Kofferraums oder bei sonstiger Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge).
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ANLIEFERUNG ab 100 KG
Soweit nicht das Pauschalentgelt erhoben wird, beträgt das Entgelt pro Tonne für Anlieferungen ab 100 kg:
Entgelt 180,00 €/t
+ CO2-Preis25,00 €/t
Nettobetrag 205,00 €/t
+ 19 % MwSt 38,95 €/t
Bruttobetrag 243,95 €/t -
Heizwertreiche Abfälle ab 100 kg
Sobald eine Anlieferung überwiegend heizwertreiche Anteile (> 50 %) enthält, wird für die gesamte Anliefermenge das Entgelt für heizwertreiche Abfälle berechnet.
Für Abfälle bzw. Abfallgemische mit hohem Heizwert:
z.B. Kunststoffabfälle (Kanister, Heizöltanks, Blumentöpfe, Rohre, Umreifungsbänder usw.) Folien (Silo-, Mulch-, Abdeck- und Ver-packungsfolien, „Bigbags“ usw.) Dämmstoffe (Schaumstoffe, PU-Abfälle usw.) Bitumenhaltige Abfälle (Wellbitumenplatten, teerfreie Bitumendachbahnen, Dachpappe usw.) Gummiabfälle (Altreifen, Förderbänder, Tartanboden usw.).
beträgt das Entgelt pro Tonne:
Entgelt 350,00 €/t
+ CO2-Preis 25,00 €/t
Nettobetrag 375,00 €/t
+ 19 % MwSt. 71,25 €/t
Bruttobetrag 446,25 €/t
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SONDERREGELUNG
Die Annahme gewerblicher Monochargen von heizwertreichen Abfällen mit einem Heizwert über 20.000 kJ/kg erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung zu einem individuell vereinbarten Entgelt.
