AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG) für die Annahme von Abfällen zur thermischen Behandlung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Entsorgungsauftrag, soweit nicht in dem jeweiligen Entsorgungsauftrag in schriftlicher Form abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen sind.
2. Die technischen Einrichtungen des Müllkraftwerkes Schwandorf lassen die Verbrennung nur solcher Abfälle zu, deren Brennverhalten nicht wesentlich von dem des Hausmülls abweicht und von dem keine schädlichen Einwirkungen auf die technischen Anlagenteile und auf das Bedienpersonal zu befürchten sind. Von der Annahme zur Verbrennung sind daher alle Abfälle ausgeschlossen, die nach Ihrer Art, Beschaffenheit und Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen thermisch verwertet werden können. Dies sind insbesonders: siehe Ausschlussliste [12 KB]
3. Die Anlieferer haben die Abfallarten mit Abfallschlüsselnummer, den Abfallerzeuger und die Abfallherkunft wahrheitsgemäß zu deklarieren.
4. Das Personal der OVEG bzw. des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf ist berechtigt, Abfälle bei der Anlieferung an der Waage und beim Abladen an der Abladestelle zu kontrollieren. Der Beförderer hat auf Verlangen Behälter und Verpackungen zu öffnen. Entsprechen die angelieferten Abfälle nicht der angegebenen Deklaration oder ergeben sich Zweifel an der Zulässigkeit des Abfalls für die Verbrennung im Müllkraftwerk Schwandorf, ist das OVEG- bzw. ZMS-Personal befugt, die Abfälle zurückzuweisen und/oder die erforderlichen Maßnahmen zur vorübergehenden Sicherstellung der Abfälle zu ergreifen, bis über ihre Annahme entschieden ist.
5. An zur Verbrennung ausgeschlossenen Abfällen erfolgt kein Eigentumsübergang.
6. Zugelassene Abfälle gehen mit der Annahme in das Eigentum der OVEG über.
7. Die OVEG ist nicht verpflichtet, im Abfall nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen
8. Für Schäden durch die Anlieferung von Abfällen, die von der Verbrennung ausgeschlossen sind, haftet der Abfallerzeuger und der Beförderer gesamtschuldnerisch.
9. Die OVEG haftet nur für unmittelbare Schäden, die der Abfallerzeuger/Beförderer bei der Benutzung der Einrichtung der OVEG erleidet, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OVEG vorliegt,
10. Jeder Abfallerzeuger oder Beförderer übernimmt die volle Gewähr dafür, dass seine Abfälle den von der OVEG jeweils geforderten Annahmebedingungen entsprechen. Der Abfallerzeuger oder Beförderer haftet insoweit auch ohne eigenes Verschulden fürSchäden durch die Anlieferung von Abfällen, die von der Anlieferung ausgeschlossen sind oder bei denen sich herausstellt, dass sie beim Lagern oder Verbrennen schädliche Einwirkungen auf Personen oder Sachgegenstände verursachen. Im übrigen haftet jeder Abfallerzeuger oder Beförderer für die von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachgegenständen von OVEG.
11. Für die thermische Behandlung von Abfall wir ein Bruttoentgelt erhoben. Die Höhe des Entgelts wird durch Aushang am Wiegehaus bekannt gegeben.
12. Zahlungen sind von der Barzahlung abgesehen, ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die OVEG kann sich vom Anlieferer zum Bankeinzug ermächtigen lassen. Forderungen der OVEG, mit deren Zahlung sich der Anlieferer in Verzug befindet sind vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens nach § 288 BGB zu verzinsen.
13. Die OVEG ist berechtigt Barzahlung oder Sicherheitsleistung bei Anlieferung zu verlangen.
14. Für die Abrechnung ist hinsichtlich der Menge die Wägung des ZMS/der OVEG maßgeblich.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden so berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Geschäftsbedingen und des Entsorgungsvertrages nicht.
16. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Schwandorf.
Schwandorf, den 01.06.2008
Ostbayerische Verwertungs- und
Energieerzeugungsgesellschaft mbH