Preise

***Entgeltanpassung seit 1. Januar 2024***

Aufgrund des von der Bundesregierung eingeführten "nationalen Emissionshandelssystems (nEHS)" (CO2 Bepreisung) gelten seit 1. Januar 2025 folgende Entgelte...zur neuen Entgeltliste [ [192 KB] 192 KB] .


Grundsätzlich liegt die Verwiegung eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, Kleinbus, Anhänger etc.) immer im Ermessen des Personals. Wird bei der Pauschalabrechnung das abgegoltene Gewicht erkennbar überschritten, wird das Entgelt nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben. Die Abrechnung erfolgt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG).

Folgende Entgelte werden seit 1. Januar 2025 bei der Anlieferung von Abfällen erhoben:

Bargeldloses Zahlen ist an allen Müllumladestationen möglich.




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